Podologie bedeutet „die Lehre vom Fuß“, aus dem griechischen Wort „podos“ abgeleitet und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Der Podologe ist durch seine zweijährige Ausbildung in der Lage Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln. Er führt selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig krankhafte Veränderungen am Fuß, die ärztliche Abklärung bzw. Behandlung erfordern. Der Podologe verfolgt ein präventives Betreuungskonzept und arbeitet daher eng mit Ärzten, Pflegepersonal, Krankengymnastik und Orthopädieschuhtechnikern zusammen.
Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußbehandlung.
Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahme am gesunden Fuß und kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden.
Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigung bedrohten und bereits geschädigten Fuß. Die Podologie ist eine Heilberufliche Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig.